- Rezept / Verordnung
- Ergotherapie wird vom Arzt verordnet. Kassenpatienten erhalten vom Arzt eine Heilmittelverordnung, Privatpatienten ein Privatrezept.
- Kosten
- Von der Zuzahlung befreit sind alle Versicherten bis zu ihrem 18. Geburtstag.
- Kassenpatienten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10% des Rezeptumfangs und 10 € Verordnungsgebühr.
- In Einzelfällen und bei chronischen Erkrankungen kann eine Befreiung der Rezeptgebühren durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
- Hausbesuche
- Ist es einem Patienten nicht möglich zur Behandlung die Praxis aufzusuchen, kann eine Behandlung in der Häuslichkeit oder Einrichtung durchgeführt werden.
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