Rezept / Verordnung
Ergotherapie wird vom Arzt verordnet. Kassenpatienten erhalten vom Arzt eine Heilmittelverordnung, Privatpatienten ein Privatrezept.
Kosten
Von der Zuzahlung befreit sind alle Versicherten bis zu ihrem 18. Geburtstag.
Kassenpatienten, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10% des Rezeptumfangs und 10 € Verordnungsgebühr.
In Einzelfällen und bei chronischen Erkrankungen kann eine Befreiung der Rezeptgebühren durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.
Hausbesuche
Ist es einem Patienten nicht möglich zur Behandlung die Praxis aufzusuchen, kann eine Behandlung in der Häuslichkeit oder Einrichtung durchgeführt werden.